Der Unterschied zwischen GKV und PKV
Die Unterschiede zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung sind vielfältig. Vor allem unterscheiden sie sich in Bezug auf die Kosten, die Leistungen und die Beitrittsmöglichkeiten. Schauen wir uns diese Punkte einmal genauer an.
Die unterschiedlichen Kosten
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten. Je höher das Einkommen, desto höher die Beiträge. In der privaten Krankenversicherung setzt sich die Beitragshöhe aus dem Alter, dem gesundheitlichen Zustand, dem Versicherungsrisiko und den gewünschten Leistungen zusammen. Zudem gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Familienversicherung, das ist bei der PKV nicht der Fall. Hier brauchen Kinder und Ehepartner einen eigenen Tarif.
Schauen wir uns die Entwicklung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einmal im Überblick an.
In der gesetzlichen Krankenkasse gab es in den letzten 10 Jahren eine durchschnittliche Steigerung der Beitragssätze um 0,97 %. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde im Durchschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre um 2,39 % gesteigert. Damit errechnet sich eine Gesamtsteigerung von 3,36 %. In der PKV hingegen liegt die Steigerung seit 2013 bei 2,8 %.
Betrachten wir bei der gesetzlichen Krankenversicherung noch einen längeren Zeitraum, so liegt die Beitragssteigerung seit 1970 bei 5,76% p.a. Der aktuelle Beitrag beläuft sich auf 1.007,49 EUR (ab 01.07.2023).
Die unterschiedlichen Leistungen
Der wohl größte Unterschied sind die Leistungen. Sie sind – oder sollten zumindest – der Hauptgrund sein, warum sich Menschen für eine private Krankenversicherung entscheiden. Denn in der PKV profitieren Mitglieder von besseren Gesundheitsleistungen. Sie werden häufig bevorzugt behandelt und können das Leistungsportfolio genau an ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen ist das Leistungspaket, das die Versicherten in Anspruch nehmen können, gesetzlich vorgeschrieben. Es steht nur die Grundversorgung zur Verfügung. Wer verbesserte Leistungen wünscht, muss eine private Zusatzversicherung abschließen, die natürlich wiederum Kosten verursacht.
Die Beitrittsmöglichkeiten
In die gesetzliche Krankenkasse darf erst einmal jeder. Die private Krankenversicherung kann selbst entscheiden, wen sie aufnehmen möchte. Dazu werden meist Gesundheitsprüfungen durchgeführt, anhand derer die PKV das finanzielle Risiko der Versicherung einschätzt. Hier spielt auch das Verletzungsrisiko des jeweiligen Berufs eine Rolle, denn dadurch können sich ebenfalls hohe medizinische Kosten ergeben – die die Versicherung natürlich mehr kosten.
Weiterhin ist gesetzlich vorgeschrieben, wer sich in der PKV versichern darf. Dazu zählen Beamte, Studenten und Selbstständige, ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Brutto-Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dabei ist zu beachten, dass der Wechsel aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich ist.
Sorgen und Ängste: Einmal PKV, immer PKV?
Viele haben die Sorge, dass es mit dem Eintritt in die private Krankenversicherung kein Zurück mehr in die gesetzliche Versicherung gibt. Es greift die folgende Gesetzgebung, die unter entsprechenden Voraussetzungen eine Rückkehr in die GKV ermöglicht:
- In der GKV sind die Kosten vom Gehalt abhängig, in der PKV nicht
- In der GKV sind die Leistungen nicht anpassbar, in der PKV schon
- In der GKV kann sich jeder versichern, in der PKV nicht
- In der GKV gibt es keine Gesundheitscheck, in der PKV schon
§5 Versicherungspflicht SGB V
Rückkehrmöglichkeit bis zum 55. Lebensjahr
- Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen zwischen 450 EUR und der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Gehaltsreduzierung durch Teilzeitbeschäftigung, Partnerschaftsmonate, Gehaltsumwandlung (bAV oder Zeitwertkonto), Sabbatical oder Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht
- Bezug von Arbeitslosengeld I
- Landwirte
- Künstler und Publizisten
- Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen zwischen 450 EUR und der Jahresarbeitsentgeltgrenze
§6 Versicherungsfreiheit SGB V
Rückkehrmöglichkeit über die Versicherungspflicht auch nach dem 55. Lebensjahr bei Eintritt der Versicherungspflicht möglich, sofern:
- In den letzten 5 Jahren mind. 1 Tag gesetzlich versichert oder
- Weniger als 50 % der Zeit versicherungsfrei (Angestellter über JAEG, Beamter oder Selbstständiger)
§9 Freiwillige Versicherung SGB V
Rückkehrmöglichkeit über die freiwillige Versicherung auch nach dem 55. Lebensjahr möglich:
- Personen, die in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert waren oder unmittelbar zuvor mind. 12 Monate. (Gilt insbesondere für Auslandsrückkehrer, da europäische gesetzliche Vorversicherungszeiten den Anforderungen genügen).
§10 Familienversicherung SGB V
Rückkehrmöglichkeit in die Familienversicherung auch nach dem 55. Lebensjahr möglich:
- Gesamteinkommen unterschreitet 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2021: 470 EUR pro Monat), z. B. bei Gewerbeabmeldung oder Bezug einer Teilrente
Wechsel der Krankenversicherung? Professionelle Beratung macht den Unterschied
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) ist ein bedeutender Schritt, der eine gründliche Abwägung aller Vor- und Nachteile erfordert. Unsere Beratung zielt darauf ab, Ihre Unsicherheiten zu adressieren und Ihnen eine klare Perspektive zu bieten. Durch eine individuelle Analyse Ihrer Situation helfen wir Ihnen, die Vorteile der PKV in Bezug auf Leistungsumfang, Beitragsgestaltung und persönliche Anpassungsfähigkeit zu verstehen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.