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Präventionsangebote und Vorsorgeuntersuchungen

Prävention und Vorsorge in der PKV

Wie die PKV auf individuelle Bedürfnisse eingeht

PKV vs. GKV: Ein Vergleich der Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen spielen eine entscheidende Rolle für die langfristige Gesundheit. Sie ermöglichen es, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln, bevor sie sich zu ernsthaften Gesundheitsproblemen entwickeln. Dieser Blogbeitrag beleuchtet, wie private Krankenversicherungen (PKV) im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Versicherten in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen unterstützen. 

Weitere Tipps zum Wechsel in die PKV

Es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und Ihren individuellen Bedarf sorgfältig zu analysieren. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich dabei immer.

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Vorsorgeuntersuchungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Vorsorgeuntersuchungen sind essentiell, um die eigene Gesundheit proaktiv zu schützen. In der PKV haben Versicherte oft die Möglichkeit, aus einem breiteren Spektrum an Vorsorgemaßnahmen zu wählen, die über die Standardleistungen der GKV hinausgehen.

Diese Untersuchungen können individuell auf das Alter, Geschlecht und die persönlichen Risikofaktoren der Versicherten zugeschnitten werden. Hierdurch wird eine maßgeschneiderte Gesundheitsvorsorge ermöglicht, die darauf abzielt, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und präventiv zu behandeln.

Kostenübernahme durch PKV auch für Prävention

Wer sich regelmäßig einer Vorsorgeuntersuchung unterzieht, stellt sicher, dass auftretende Erkrankungen schnell erkannt und rechtzeitig behandelt werden können. Ob man diese Option jedoch in Anspruch nimmt oder nicht, bleibt jedem Versicherten selbst überlassen.

In jedem Fall lohnt sich für alle, die eine passende Krankenversicherung – egal ob GKV oder PKV – suchen, beim Vergleich der einzelnen Tarife auch auf die Kostenerstattungen für Vorsorgeuntersuchungen zu achten.

Liste der Vorsorgeuntersuchungen

Da die Leistungen der GKV weitgehend einheitlich sind, ist die Frage, ob man Anspruch auf die Kostenerstattung für eine bestimmte Vorsorgeuntersuchung hat, für gesetzlich Versicherte einfacher zu beantworten.

Eine Liste der wichtigsten Maßnahmen zur Früherkennung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:

Krebsfrüherkennung

  • Gebärmutterhalskrebs-Untersuchung bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr
  • Brustuntersuchung ab dem 30. Lebensjahr (für Frauen)
  • Mammographie ab dem 50. Lebensjahr (für Frauen und Männer)
  • Prostatauntersuchung ab dem 45. Lebensjahr (für Männer)
  • Haut-Ganzkörperuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr (für Frauen und Männer)
  • Darmspiegelungen, Hautkrebs-Screening und Rektum-Untersuchung

Check-up ab 35

  • Blutdruckmessung (für Frauen und Männer)
  • Ganzkörperuntersuchung mit Blutproben, Blutzucker- und Cholesterinwerten und einem Beratungsgespräch

Zahnvorsorge

  • Zahnvorsorge-Untersuchungen ab dem 18. Lebensjahr zweimal jährlich; für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren dreimal jährlich
  • Jährliches Röntgen und Zahnsteinentfernung

Impfungen

  • Schutzimpfungen des Leistungskataloges
  • Regelimpfungen für Kinder (Diphterie, Poliomyelitis, Hepatitis B, Tetanus, Haemophilus, Masern, Röteln, Mums usw.)
  • Auffrischungsimpfungen – etwa für Tetanus
  • Nachholen fehlender Grundimpfungen

Schwangerschaftsvorsorge

Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft werden ebenfalls in großem Maße von der Krankenkasse übernommen. Die GKV übernimmt etwa:

  • Ultraschalldiagnostik
  • Untersuchung auf HIV
  • Untersuchung und Beratung der Wöchnerin
  • Blutuntersuchungen auf Infektionen
  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften

Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen

Eltern erhalten ein Untersuchungsheft für ihre Kinder gleich nach deren Geburt. Darin wird aufgelistet, welche Vorsorgeuntersuchung wann nötig ist und empfohlen wird. Um Wachstumsprobleme und Risiken zu vermeiden, sollten Eltern diese Pflicht wahrnehmen und ihre Kinder regelmäßig untersuchen lassen. Das gilt auch im Bereich der Orthopädie. Hier lassen sich in Kindheitstagen viele Beschwerden im Vorfeld verhindern. Fehlstellungen sind leichter korrigierbar und machen später weniger Probleme. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hier unter anderem die sogenannten U- und J-Untersuchungen. Diese enthalten beispielsweise:

  • Untersuchungen der Körperhaltung und Motorik (U1-Untersuchung)
  • Herz und Lungen (U1-Untersuchung)
  • Beurteilung von Haut, Organen, Geschlechtsteilen (U2-Untersuchung)
  • Vorsorgeuntersuchung Hüftultraschall (U3-Untersuchung)
  • Vorsorgeuntersuchung Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge (J2-Untersuchung)

Weitere Vorsorgeuntersuchungen finden Eltern im Untersuchungsheft ihrer Kinder. Der Großteil der Vorsorgeuntersuchungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch eine Krankenzusatzversicherung für Kinder kann der Schutz erweitert werden, um auch die Kosten für die restlichen Untersuchungen zu übernehmen.

In der PKV sind sämtliche Leistungen der GKV enthalten

Generell gilt, dass die PKV sämtliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bietet. Die Grund-Vorsorgeuntersuchungen, die hier aufgeführt wurden, gehören also auch bei der privaten Krankenversicherung dazu.

Je nach Tarif können Versicherte zusätzliche Untersuchungen in Anspruch nehmen.
Unterschiede zwischen diesen beiden Krankenkassenmodellen zeigen sich eher bei den Behandlungen als bei den Vorsorgeuntersuchungen. Besonders bei alternativen Behandlungsmethoden werden sie deutlich: Bei der privaten Krankenversicherung kann der Patient auch die gewünschten alternativen Behandlungsmethoden mit in das Leistungsspektrum aufnehmen.

Zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen dagegen grundsätzlich nur solche Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit eindeutig erwiesen ist.

Erstattung von Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht ein vertraglicher Anspruch auf die im Versicherungsvertrag zugesicherten Leistungen. Ein wesentlicher Vorteil der PKV gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Vertragssicherheit: Nachträgliche Änderungen zu Ungunsten des Versicherten durch den Versicherer oder den Gesetzgeber sind nicht möglich.

Dies schließt auch die Gewährleistung ein, dass medizinische Behandlungen nicht aufgrund von ökonomischen Überlegungen aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen werden können, solange sie als medizinisch notwendig gelten.

Die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die im Rahmen des § 192 VVG definiert sind, werden nach Maßgabe des Versicherungsscheins, späterer schriftlicher Vereinbarungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erstattet.

Welche Behandlungen in der PKV gelten als medizinisch notwendig?

Eine Behandlung wird als medizinisch notwendig angesehen, wenn sie drei wesentliche Kriterien erfüllt:

  1. Vorliegen einer Krankheit
    Es muss eine tatsächliche Erkrankung gegeben sein.
  2. Eignung diagnostischer Maßnahmen
    Die diagnostischen Verfahren müssen objektiv geeignet sein, die Erkrankung zu identifizieren oder Behandlungsoptionen aufzuzeigen.
  3. Wirksamkeit therapeutischer Maßnahmen
    Die empfohlenen therapeutischen Interventionen müssen geeignet sein, entweder die Heilung oder Linderung der Krankheit herbeizuführen, oder zumindest eine Verschlimmerung verhindern.

Die Behandlung muss nicht nur zur Krankheit passen, sondern auch allgemein in der medizinischen Fachwelt als erfolgversprechend anerkannt sein. Dies schließt sowohl etablierte als auch innovative Behandlungsmethoden ein, sofern sie wissenschaftlich anerkannt sind.

Für weitere Fragen zur Abdeckung spezifischer Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen empfehlen wir, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen, um eine persönliche Beratung zu erhalten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und den Versicherungsschutz zugeschnitten ist.

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Entdecken Sie in unseren Blogbeiträgen die essenziellen Schritte, Tipps und Tricks für einen reibungslosen Wechsel in die private Krankenversicherung. Erfahren Sie alles, was Sie für einen nahtlosen Übergang wissen müssen.

Bevor Sie Ihre GKV kündigen: Wichtige Überlegungen und Voraussetzungen, die jeder kennen sollte.
Die PKV unter der Lupe: Erfahren Sie, welche Vorteile eine private Krankenversicherung speziell für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte bietet.
Der optimale Zeitpunkt: Finden Sie heraus, wann und warum ein frühzeitiger Wechsel in die PKV besonders vorteilhaft ist.
Der erste Schritt zur PKV: Eine einfache Erklärung der Kriterien und Voraussetzungen für den Zugang zur privaten Krankenversicherung.

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Die private Krankenversicherung bietet umfangreiche Möglichkeiten für die Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten. Durch das erweiterte Angebot und die individuell anpassbaren Tarife können Versicherte einen höheren Schutz und bessere gesundheitliche Betreuung genießen. In Bielefeld und darüber hinaus beraten Sie die PKV Gurus gerne umfassend und unterstützen Sie dabei, die Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung optimal zu nutzen.

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